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Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins  1. Tennis Club Hochspeyer e.V.
(nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins mit einer zweidrittel Mehrheit geändert werden.

§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge und Gebühren. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. Neumitglieder zahlen ab dem 26.03.2011 die in dieser Ordnung aufgeführten Beiträge und Gebühren.

§ 3 Beiträge
Aufnahmebeiträge werden nicht erhoben. 
Die jährlichen Beiträge für die aktive Mitgliedschaft sind:

            € 48.-  für Mitglieder unter 18 Jahren

            € 96.-  für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 

            € 48.-  Ehrenmitgliedschaft
                      Ehrenmitglieder ab dem 65. Lebensjahr sind beitragsfrei.

            € 48.- Schüler und Studenten

            € 72.- Auszubildende

Die jährlichen Beiträge für die passive Mitgliedschaft sind:

            € 48.-  für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 

1.    Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes     Pfalz

2.    Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung je nach Vereinbarung viertel- halbjährlich oder jährlich vom Girokonto abgebucht. 

3.    Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres im voraus auf das Beitragskonto des Vereins. 

4.    Im Jahr des Beitritts wird der Mitgliedsbeitrag anteilig pro Monat  mit 1/12 des      Jahresbeitrages berechnet, beginnend mit dem Monat der auf der Beitrittserklärung angegeben wurde.

§ 4 Gebühren

Arbeitsstunden                                                € ...........6,50 €.........

Gastspiele Tennisplatz (Freigelände)                 € ............5 €.............

§ 5 Vereinskonto

                                               Bank:            Kreissparkasse Kaiserslautern                       

                                               BLZ:              54050220

                                               Konto:           3802881

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
 

Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 
   
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