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1.      Wir bitten alle Mitglieder sich jederzeit sportlich und rücksichtsvoll zu verhalten.

2.      Die Plätze dürfen nur in Tennisschuhen (sonstige Sportschuhe nicht erlaubt) und Sportkleidung betreten werden. Bei Verstoß hiergegen, sollten anwesende Mitglieder die Spielerin / den Spieler vom Platz verweisen.

3.      Vor Spielbeginn muß gewährleistet sein, dass die Plätze bespielbar sind und die Benutzung keinen Kosten- bzw. Arbeitsaufwand nach sich zieht. Durch Nässe aufgeweichte Plätze dürfen nicht bespielt werden, trockene Plätze müssen ausreichend gewässert werden.

4.      Die Plätze stehen ausschließlich Clubmitgliedern zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann mit einem Gast gespielt werden. Gast ist, wer bei einem Clubmitglied zu Besuch ist und aus welchen Gründen auch immer kein Mitglied unseres Clubs sein kann. Bürger der Verbandsgemeinde können in der Regel nicht Gastspieler sein.

5.      Gastspiele können nur ausgetragen werden, wenn diese den Spielbetrieb der Mitglieder nicht beeinträchtigen. Vor Spielbeginn muß der Gastgeber seinen Namen und die Anfangszeit in der dafür vorgesehenen Liste eintragen. Die Gastmarke ist entsprechen Ziffer 12 anzubringen.

6.      Die Spielzeit beträgt max. 1. Stunde. Auf den Plätzen 1 und 2 beginnt die Spielzeit jeweils zur vollen Stunde, auf den Plätzen 3 und 4 zur halben Stunde. Bei großem Andrang sollte in Abhängigkeit von weiterem  Platzbedarf auf Doppelspiel übergegangen werden.

7.      Die Plätze sind von den Spielern innerhalb der veranschlagten Spielzeit zu pflegen d.h. zur abgelaufenen Spielzeit in einem spielbereiten Zustand zu verlassen (ordnungsgemäß abziehen, Linien kehren und ggf. sprengen). Sollte sich die Bespielbarkeit während der Spieldauer erheblich verschlechtern, dann werden vorgenannte Arbeitsgänge zusätzlich erforderlich. Grundsätzlich darf der Spielbetrieb nur aufgenommen werden, wenn die Plätze sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

8.      Bei Veranstaltungen und Medenspiele sind die Plätze für andere Spiele gesperrt.

9.      Für die Eingangstüren erhält jedes Mitglied gegen Zahlung eines Pfandes (10.- DM) einen Schlüssel. Bei Vereinsaustritt ist der Schlüssel zurückzugeben, die Pfandgebühr wird erstattet. Der Club ist berechtigt die Beiträge bis zur Rückgabe des Schlüssels einzuziehen.

10.     Nur  Mitglieder, die im Besitz einer mit seinem Namen beschrifteten Marke sind, haben Anrecht auf Platzbenutzung. Die Marken werden gegen Entgelt vom Club besorgt.

11.     Clubmitglieder, die ein Spielfeld zu belegen wünschen, bringen ihre Marke in der Reihenfolge ihres Eintreffens, untereinander in der Rubrik “Warten” an. Es dürfen nur Marken von persönlich Anwesenden angebracht sein. Die zwei vordersten bei  “Warten” hängenden Mitglieder haben Anspruch auf  die nächste Spielstunde, zusammen mit Spielpartnern deren Marken sich ebenfalls bei “Warten” befinden. Dieser Anspruch ist bis 15 Minuten vor Spielbeginn, durch Umhängen der Marken entsprechend anzumelden. Platzwahl hat jeweils derjenige, dessen Marke sich in  oberster Position befindet. Die Marken bleiben während der gesamten Spielzeit auf den ausgewählten Plätzen hängen. Nach Ablauf der Spielzeit sind die Marken zu entfernen bzw. bei weiterem Bedarf wieder unter “Warten” zu befestigen.

12.      Sofern beim Verlassen des Platzes keine weiteren Spieler anwesend sind, müssen die Tore verschlossen werden, um nicht Unbefugten den Zutritt zu ermöglichen.

13.       Verstöße gegen die Platz- und Spielfeldbelegungs- Ordnung werden durch den Vorstand mit einer Verwarnung und im Wiederholungsfall mit einer 4-wöchigen Platzsperre geahndet.

 
   
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